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Der «Königsseer Fußweg» soll bleiben, wie er ist!


Wir wollen, dass der Königsseer Fuß- und Radweg vom Triftplatz bis zur Schwöbbrücke in seiner jetzigen Form dauerhaft bestehen bleibt, insbesondere darf dieser asphaltiert werden!

Begründung:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.10.2021 zum Tagesordnungspunkt 6 „Errichtung eines (Alltags-)Radweges; Verbindung Berchtesgaden-Unterstein“ folgendes beschlossen:

1. Der Errichtung eines getrennten Geh- u. Radweges für den Bereich Triftplatz bis Schwöbbrücke wird grundsätzlich zugestimmt.

2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag beim Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fristgerecht bis zum 31.12.2021 einzureichen.
In der Sitzung vom 13.12.2022 zum TOP 7 „Bauarbeiten Königsseer Fußweg im Jahre 2023; 2 x Brückenbau, Wasserleitungsbau, Asphaltierung, Sperrung, Genehmigung des Bauzeitenplans“ stellte der Gemeinderat gemäß Berichterstattung des Berchtesgadener Anzeigers am 17.12.2022 u. a. fest:
„Für diese Arbeiten werden vermutlich noch der September und der Oktober benötigt, ehe dann im November die Asphaltierung des neuen, größtenteils 3,50 Meter breiten Radwegs ansteht, der in den engen Abschnitten auch ein kombinierter Geh- und Radweg sein wird.“
Wir begrüßen das Engagement der Gemeinde zur Umsetzung der landkreisweiten Vernetzung vernünftiger Alltagsradwege. Die Asphaltierung, sowohl des Radwegs als auch des teilweise gemeinsamen Geh- und Radwegs, in dem oben bezeichneten Abschnitt, lehnen wir jedoch aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes, der Landschaftsästhetik und der Verkehrssicherheit ab. In der Broschüre „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“ des „Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr“ heißt es unter 2.1. u. a.: „Umweltbelange werden bei der Planung für eine naturverträgliche Radverkehrsinfrastruktur einbezogen“. Die Bedürfnisse der Radfahrerinnen und Radfahrer beinhalten grundsätzlich nicht das Erfordernis einer durchgängigen Asphaltierung aller Radwege, der Natur- und Klimaschutz ist bei diesem Personenkreis dagegen überdurchschnittlich ausgeprägt. 

«Deutschlands schönster Wanderweg» (Auszeichnung 2016 durch den Deutschen Volkssportverein) darf seinen idyllischen Charakter durch Asphaltierung nicht verlieren!

 

Obwohl der Fachbereich Fachbereich Naturschutz und Jagdwesen des Landratsamts Berchtesgadener Land die der Gemeinde Schönau am Königssee wie folgt anweist "Zusammenfassend ist daher nach derzeitigem Kenntnisstand die Asphaltierung und der Ausbau des Achenweges aus Sicht des Naturschutzes abzulehnen und im Sinne des Vermeidungsund Minimierungsgebotes nach § 13–17 BNatSchG als vermeidbarer Eingriff zu unterlassen." will die Gemeinde trotzdem den schönsten deutschen Wanderweg asphaltieren!

Aber das will die Gemeinde Schönau:

Die vollständioge Stellungnahme des Fachbereichs Fachbereich Naturschutz und Jagdwesen des Landratsamts Berchtesgadener Land

für das PDF-Dokument hier klicken)